Ausgangspunkt dieser Untersuchung sind die gegenwärtigen Bestrebungen der Vereinheitlichung und gegebenenfalls Kodifizierung des europäischen Vermögensrechts. Diese Bestrebungen lassen sich nicht allein mit marktbezogenen instrumentellen Erwägungen erklären; sie sind vor allem auch Ausdruck eines zunehmend verbreiteten Bedürfnisses nach einer europäischen Identität, die auch im Recht ihren Ausdruck finden soll. Angesichts der verbreiteten Überzeugung, das europäische Recht lasse sich ohne weiteres in der Form deskriptiver żRestatements' zusammenführen, untersucht Nils Jansen, inwieweit derartige Integrationsbestrebungen heute überhaupt auf ein einheitliches europäisches Grundverständnis des Privatrechts aufbauen können. Da die Antwort nur für das Vertragsrecht positiv ausfällt, gilt es, Grundlinien einer integrativ rechtsvereinheitlichenden Privatrechtsdogmatik zu entwickeln.