Als die Gründerstaaten der Europäischen Union 1957§die Römischen Verträge unterschrieben, wurden keine§expliziten Bestimmungen verabschiedet, die das§Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zu nationalem Recht§betrafen. Entgegen der rechtlichen Lösungen, die sich§aus dem Völkerrecht ergeben hätten, entschied der§europäische Gerichtshof (EuGH) 1964 dem§Gemeinschaftsrecht Vorrang vor nationalem Recht zu§gewähren. Dies hatte zur Folge, dass nationale§Gerichte quasi zu Verfassungsgerichten erhoben§wurden, die die Vereinbarkeit von nationalem Recht§mit Gemeinschaftsrecht überprüfen. Aus§politikwissenschaftlicher Sicht ergeben sich aus§diesem Prozess der Konstitutionalisierung der§Verträge hauptsächlich drei Fragen: Warum hat der§EuGH versucht die Verträge zu konstitutionalisieren?§Warum haben die nationalen Gerichte akzeptiert,§Europarecht als höherrangiges Recht umzusetzen? Warum§haben die nationalen Regierungen diesen Prozess nicht§verhindert angesichts der Konsequenzen für ihre§Souveränität? Der Autor gibt in diesem Buch§fundierte Antwort auf diese Fragen und zeigt auf, wie§die europäische Rechtsintegration aus den§Interaktionen von Gerichten und Regierungen§entstanden ist.